Für die Gebäudeklassen 4 und 5 werden Brandschutznachweise sowie deren Umsetzung auf der Baustelle von denen nach der HPPVO zugelassenen Prüfsachverständigen geprüft und bescheinigt (ausgenommen hiervon sind Brandschutznachweise der Gebäudeklasse 4, die von Nachweisberechtigten gemäß § 59 der HBO erstellt worden sind).