Als Brandschutzdokumente werden von uns Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne sowie Brandschutzordnungen erstellt.
Die Flucht- und Rettungspläne sollen für den Gefahrfall im Betrieb die Voraussetzungen für das richtige Verhalten der Arbeitnehmer, die Flucht der Arbeitnehmer ins Freie oder in einen gesicherten Bereich, die Rettung gefährdeter Arbeitnehmer durch betriebseigene oder fremde Hilfskräfte aus der Arbeitsstätte sowie eine schnelle Übersicht über vorhandene Hilfsmittel schaffen.
Die Brandschutzordnung Teil A dient der Allgemeinheit und ist gut sichtbar auszuhängen. Im Teil A wird das Verhalten im Brandfall kurz aber deutlich dargestellt.
Teil B ist für das richtige Verhalten von Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten. Sie regelt das Verhalten im Brandfall und wie Brände verhindert werden können.
Der Teil C ist für Sicherheitskräfte, Gebäudemanager, Hausmeister usw. bestimmt. Darin sind die Aufgaben zur Brandverhütung, Räumung im Brand- und Katastrophenfall sowie die Aufgaben bei Eintreffen der Feuerwehr für die einzelnen Personen geregelt.
Die Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur Orientierung und Beurteilung der Lage. Sie erleichtern der Feuerwehr die Personenrettung bzw. Brandbekämpfung durchzuführen. Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten
Alle Brandschutzdokumente werden von uns, sofern erforderlich, mit den zuständigen Behörden abgestimmt.