Brandschutznachweise

Brandschutznachweise sind Bestandteil der Bauvorlagen und werden für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 4 und 5 benötigt.
Brandschutznachweise für die Gebäudeklasse 4 dürfen von Nachweisberechtigten gemäß § 59 der Hessischen Bauordnung eigenverantwortlich geführt und auf das Einhalten der Bauausführung mit diesem Nachweis überprüft und abgenommen werden.

 

Eine weitere Prüfung seitens der zuständigen Behörden oder eines Prüfsachverständigen entfällt. Dies garantiert eine schnelle, vereinfachte und kostengünstige Abwicklung Ihres Bauvorhabens.