Brandschutznachweise sind Bestandteil der Bauvorlagen und werden für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 4 und 5 benötigt.
Brandschutznachweise für die Gebäudeklasse 4 dürfen von Nachweisberechtigten gemäß § 59 der Hessischen Bauordnung eigenverantwortlich geführt und auf das Einhalten der Bauausführung mit diesem Nachweis überprüft und abgenommen werden.